Danket dem Herrn; denn er ist freundlich, und seine Güte währet ewiglich.
(Ps 106,1)
Liebe Gemeinde,
wir sind unserem Herrn und Heiland Jesus Christus von Herzen dankbar dafür, dass das Verfahren gegen unseren Pastor Olaf Latzel vor dem Landgericht Bremen gegen Auflage eingestellt wurde. Wir sind dankbar für das Leiten und Führen durch unseren gütigen Gott. Wir sind dankbar für das Durchtragen des Herrn in den letzten Jahren und wir freuen uns darüber, dass wir mit unserem Pastor in die nächste Zeit gehen dürfen. Wir als St. Martini-Gemeinde wollen die frohe Botschaft von Jesus Christus weiter verkündigen und ihm zur Ehre leben.
Gelobt und gepriesen sei Jesus Christus in aller Ewigkeit.
Die Bauherren der St. Martini-Gemeinde
Dr. Jürgen Fischer, Michael Franke, Markus Marzian
146 Bin ich nur ein Gott, der nahe ist, spricht der HERR, und nicht auch ein Gott, der ferne ist?
Liebe Gemeinde,
mit dem Monatsspruch für den September grüße ich Sie alle
auf das Herzlichste. Der Herr läßt uns hier durch den Mund
des Propheten Jeremia kundtun, dass er ein Gott ist, der sowohl in der Ferne wie auch in der Nähe ist.
Letzte Bibelstunde
1.Stunde Buße in den Psalmen
Olaf Latzel, 6. November 2024
Kommende Bibelstunde
2.Stunde Buße in Ninive
Olaf Latzel, 13. November 2024
Buch Jesaja
Code of Conduct für St. Martini
Einigung erzielt 16.04.2021
Beschlüsse des Konvents | 08.03.2021
Stellungnahme des Vorstandes | 20.12.2020
Verlautbarung 10.07.2020
Erklärung des Vorstands | 05.07.2020
Stellungnahme zum Disziplinarverfahren gegen Pastor Latzel | 17.05.2020
Erklärung des Vorstands | 29.04.2020
Erklärung Pastor Latzel | 26.04.2020
Leitsätze zur Kommunikation
Als Kirchengemeinde St. Martini ist uns bewusst, dass nicht alle Menschen, mit denen wir in Kontakt kommen, unseren christlichen Glauben teilen. Wir nehmen wahr, dass das, was uns am christlichen Glauben wertvoll ist, Andere irritieren kann. Zugleich glauben wir, dass Gottes Liebe allen Menschen gilt und sehen unsere Berufung auch darin, diese „Frohe Botschaft“ öffentlich zu bezeugen. Wir möchten dabei sowohl dem von uns geglaubten Wahrheitsanspruch gerecht werden, als auch Menschen achten, die anderer Überzeugung sind. Daher hat der Vorstand der St. Martini Kirchengemeinde zehn Leitsätze formuliert, die unsere Kommunikation als evangelische Kirchengemeinde in der Nachfolge Jesu Christi bestimmen sollen.
1. Wir glauben an den einen Gott, der sich als Vater, als Sohn in Jesus Christus und als Heiliger Geist offenbart hat (Dreieinigkeit).
2. Wir verstehen die Bibel (Altes und Neues Testament) als Wort Gottes und richten unser Gemeindeleben daran aus.
3. Mit allem, was wir tun (Predigt, Lehre, praktische Dienste, etc.) sind wir zuerst Gott dem Allmächtigen verpflichtet.
4. Wir glauben, dass vor Gottes Maßstab kein Mensch, ob Christ oder Nichtchrist, aus eigener Kraft bestehen kann. Die Bibel verwendet in diesem Zusammenhang den Begriff der Sünde. Wir glauben, dass alle Menschen der Vergebung bedürfen, Sünder sind und nur durch Jesus Christus Erlösung erfahren können.
5. Wir möchten mit unserer Arbeit die Menschen, die zu Jesus gehören, in ihrem Glauben stärken und diejenigen, die Gott noch nicht kennen, zur Aufnahme einer persönlichen Beziehung zu Jesus Christus einladen.
6. Wir wissen uns als Nachfolger Jesu der christlichen Nächstenliebe verpflichtet und versuchen diese durch diakonisches Handeln aktiv zu leben.
7. Wir begegnen ausnahmslos jedem Menschen gleich welcher Herkunft, Geschlechtes, Alters oder Religion mit Wertschätzung, Respekt und Nächstenliebe.
8. Wir lehnen Gewalt ab und fördern den Meinungsaustausch. Dabei legen wir Wert auf eine respektvolle Kommunikation und achten auf eine angemessene Wortwahl.
9. Wir sind als Gemeinschaft dem Vorbild Jesu verpflichtet, der sich vorbehaltlos offen und einladend gegenüber allen Menschen gezeigt hat, gleich welchen familiären, sozialen, kulturellen, ethnischen, finanziellen oder politischen Hintergrund diese hatten.
10. Wir engagieren uns für alle Menschen dieser Welt, denen Unrecht oder Gewalt angetan wird, gleich welche Herkunft oder Religion diese haben; besonders treten wir für verfolgte Christen und den Schutz des ungeborenen Lebens ein.
Für den Vorstand der St. Martini Gemeinde
Dr. Jürgen Fischer, Verwaltender Bauherr
Olaf Latzel, Pastor
Ich liebe den Herrn, denn er hörte die Stimme meines Flehens. Er neigte sein Ohr zu mir; darum will ich mein Leben lang ihn anrufen. (Ps 116,1-2)
Liebe Geschwister in der St. Martini Gemeinde,
Mit den ersten beiden Versen aus dem Wochenpsalm grüßen wir, die Bauherren der Gemeinde, Sie und Euch herzlich. Wir wenden uns mit dieser Email an Sie, um Ihnen mitzuteilen, dass unser Pastor Olaf Latzel ab sofort wieder im Dienst ist. Am kommenden Sonntag schon wird unser Pastor wieder den Gottesdienst halten. Wir sind sehr dankbar, dass Gott unsere Gebete erhört hat und wir zu einer Einigung mit der Bremischen Evangelischen Kirche kommen konnten. Dankbar sind wir unseren Predigern Bernd Bierbaum, Herbert Katzner, Paul Koch und Eckhard Piegsa, die in den letzten Monaten in solcher Treue und Vollmacht Pastor Latzel vertreten haben. Euch und Ihnen wollen wir an dieser Stelle danken für Eure und Ihre Gebete und für Euer und Ihr Mittragen in diesen nicht einfachen Zeiten. Wir wollen weiter treu anhalten am Gebet und den Herrn um weitere gnädigliche Führung für uns als Gemeinde und für Pastor Latzel beten. Unten angefügt haben wir die gemeinsame Presseerklärung, die heute veröffentlicht wurde.
Jesus segne St. Martini und Pastor Olaf Latzel.
Michael Franke / Jürgen Fischer / Markus Marzian
Gemeinsame Presseerklärung der Bremischen Evangelischen Kirche, der Evangelischen St. Martini-Gemeinde Bremen und des Pastors Olaf Latzel
Einigung erzielt
Bremen, 16. April 2021 – Durch Bescheid vom 16.12.2020 war Pastor Olaf Latzel nach § 44 Abs. 1 S. 2 Disziplinargesetz der EKD (DG.EKD) mit sofortiger Wirkung vorläufig des Dienstes enthoben worden. Hintergrund für die vorläufige Dienstenthebung waren Äußerungen des Pastors, die dieser in einem Vortrag im Seminar „Biblische Fahrschule zur Ehe“ am 19. Oktober 2019 gemacht hatte, der später auch im Internet zugänglich war. Diese Äußerungen, für die sich Latzel entschuldigt hat, sind weiterhin Gegenstand eines noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens. Gegen die vorläufige Dienstenthebung hatte Pastor Olaf Latzel einen Antrag auf Aussetzung bei der Disziplinarkammer der Bremischen Evangelischen Kirche gestellt, woraufhin diese die Evangelische St. Martini-Gemeinde Bremen mit Beschluss von 11. März 2021 beigeladen hatte. Schließlich fand am 22. März 2021 vor der Disziplinarkammer der Bremischen Evangelischen Kirche ein nichtöffentlicher Erörterungstermin statt. Dort hatte die Disziplinarkammer Bedenken gegen die vorläufige Dienstenthebung geäußert und den Beteiligten dringend eine vergleichsweise Einigung anempfohlen. Auf Basis dieser dringenden Empfehlung des Gerichtes haben die Beteiligten eine Verständigung gefunden, deren Inhalt die Aufhebung des Bescheides über die vorläufige Dienstenthebung durch die BEK sowie die Bitte um Entschuldigung für die genannten Äußerungen durch Pastor Olaf Latzel umfasst. Es wurden einvernehmlich Regelungen zur weiteren Dienstausübung bis zum Abschluss des gegen Pastor Olaf Latzel laufenden Strafverfahrens und des Disziplinarverfahrens getroffen. Die Beteiligten verurteilen allseitig jegliche Form von Hassbotschaften, Beleidigungen oder Gewaltandrohungen.
Entschuldigung Pastor Olaf Latzel
Ich möchte mich im Hinblick auf meine Äußerungen im Zusammenhang mit dem Eheseminar aus dem Oktober 2019 nochmals erklären. Ich habe in dem Seminar nicht über Homosexuelle und Gendermenschen sprechen wollen, sondern über Homosexualität und Gender. Bei denjenigen Angehörigen der betroffenen Personengruppen, insbesondere homosexuelle Menschen, die sich dadurch verletzt oder gekränkt fühlen, bitte ich dafür ausdrücklich um Entschuldigung. Als Christ, als Mensch und als Pastor achte ich homosexuelle Menschen und Gendermenschen in gleicher Weise wie jeden anderen Menschen. Es war daher niemals meine Absicht, diese Personen herabzuwürdigen und in ihrer Persönlichkeit oder ihren Persönlichkeitsrechten infrage zu stellen.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf meine Erklärung vom 26. April 2020, in der ich bereits dazu ausgeführt habe.
Der Konvent der St. Martini Gemeinde hat am 8. März 2021 folgende Beschlüsse gefasst.
- Beschluss des Konvents zur vorläufigen Dienstenthebung von Pastor Olaf Latzel durch den Kirchenausschuss
Der Konvent der St. Martini Gemeinde verurteilt die vorläufige Dienstenthebung des Pastors der Gemeinde, Olaf Latzel, auf das Schärfste und fordert den Kirchenausschuss auf, die Dienstenthebung unverzüglich und vollumfänglich aufzuheben. Der Beschluss des Kirchenausschusses zur vorläufigen Dienstenthebung ist rechtswidrig, da der Beschluss ohne Zustimmung der Gemeinde gefasst wurde. Die in der Kirchenverfassung festgelegten Mitwirkungsrechte der Gemeinde sind damit vom Kirchenausschuss eklatant verletzt worden. Der Konvent beauftragt den Vorstand, alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die vollständige Wiedereinsetzung des Pastors in den Dienst zu erreichen.
- Bestätigung der Berufung des Pastors
Der Konvent stellt fest, dass Pastor Olaf Latzel mit seinen Äußerungen zur praktizierten Homosexualität auf dem Eheseminar in keiner Weise gegen die aus seiner Ordination bestehenden Pflichten verstoßen hat. Vielmehr hat Pastor Latzel im Gehorsam gegenüber dem dreieinigen Gott die klare biblische Lehre, wie sie in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis seiner Kirche bezeugt ist, gelehrt und damit auch seine Verpflichtung gegenüber der Gemeindeordnung der St. Martini Gemeinde erfüllt. Der Konvent der St. Martini Gemeinde steht zu seinem Pastor und bestätigt die Berufung von Olaf Latzel als Pastor der St. Martini Kirchengemeinde. Die Berufung der Gemeinde gilt auch für den Fall, dass die Wiedereinsetzung des Pastors durch den Kirchenausschuss nicht oder in einem nicht überschaubaren Zeitraum erfolgen sollte. Für diesen Notfall fasst der Konvent den Beschluss, den Pastor durch die Gemeinde selbst anzustellen.
- Angriff auf die Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit der Gemeinde
Der Konvent nimmt zur Kenntnis, dass sich die führenden Repräsentanten des Kirchenausschusses in ihren öffentlichen Stellungnahmen zur Causa Latzel von Beginn an massiv gegen den Pastor der Gemeinde geäußert und in keiner Weise deeskalierend gewirkt haben. Hierdurch haben sie ihre Pflicht zur Neutralität in der Öffentlichkeit verletzt. Mit ihren inhaltlichen Aussagen zur Frage praktizierter Homosexualität wenden sie sich zudem gegen die biblische Lehre und Teile der Bekenntnisschriften der Kirche.
Dieses Vorgehen der Repräsentanten des Kirchenausschusses lässt darauf schließen, dass in der BEK biblisch begründete Positionen zu ethischen Fragen, wie sie über 500 Jahre unverrückbare Lehre der Evangelischen Kirche waren, zum Schweigen gebracht werden sollen.
Der Konvent stellt fest, dass der Kirchenausschuss mit seinem Beschluss zur vorläufigen Dienstenthebung des Pastors die in der Verfassung der BEK den selbstständigen Gemeinden garantierte Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit verletzt. Damit richtet sich die Dienstenthebung des Pastors auch direkt gegen die bekennende St. Martini Gemeinde und nimmt ihr die in der Kirchenverfassung garantierten Grundrechte. Der Konvent beauftragt den Vorstand der Gemeinde, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die der selbstständigen St. Martini Gemeinde in der Kirchenverfassung garantierten Grundrechte gegenüber dem Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche durchzusetzen.
- Ruhenlassen der Rechte und Pflichten
Die Verfassung der BEK ermöglicht den Gemeinden, sich zur Sicherung ihrer Glaubens- und Lehrfreiheit von der Zentralkörperschaft zu lösen, in dem das „Ruhenlassen der Rechte und Pflichten“ erklärt wird. Damit nimmt eine Gemeinde nicht mehr am Kirchentag und an den gemeinschaftlichen Einrichtungen und Ordnungen der Bremischen Evangelischen Kirche teil (nach § 1 Abs. 3 Kirchenverfassung der BEK). Der Konvent beauftragt den Vorstand, alle erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, um den Konvent in die Lage zu versetzen, einen entsprechenden Beschluss in einer einzuberufenden Sondersitzung zu fassen.
- Beschluss zur Öffentlichkeitsarbeit
Der Konvent billigt die bisher vom Vorstand verfolgte zurückhaltende Öffentlichkeitsarbeit, um die laufenden Gespräche und Verhandlungen zwischen Bauherren der Gemeinde und Vertretern des Kirchenausschusses nicht zu belasten. Diese Gespräche sind jedoch erfolglos geblieben. Zudem hat der Kirchenausschuss ein Mediationsangebot durch Dritte abgelehnt. Der Konvent beauftragt den Vorstand, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Öffentlichkeit über das rechtswidrige Vorgehen des KA umfassend zu informieren.
Die Beschlüsse wurden einzeln abgestimmt. Die Zustimmung lag bei durchschnittlich 94%.
Michael Franke, Verwaltender Bauherr St. Martini
PDF-Download: https://st-martini.net/audio/2021/2021_0308_Konvent_Beschluesse.pdf
Stellungnahme des Vorstandes der St. Martini Kirchengemeinde
zur Entscheidung des Kirchenausschusses der Bremischen Evangelischen Kirche, Pastor Latzel vorläufig des Dienstes zu entheben
Liebe St. Martini Gemeinde,
in seiner Sitzung am 10. Dezember hat der Kirchenausschuss der BEK den Beschluss gefasst, Pastor Latzel mit sofortiger Wirkung vorläufig des Dienstes zu entheben. Als Begründung wurde u. a. angeführt, dass er mit seinen Aussagen zum biblischen Verständnis gelebter Homosexualität der Kirche Schaden zugefügt hätte.
Eine Anhörung des Pastors zu diesem Beschluss fand am Mittwoch, dem 16. Dezember statt. Zu diesem Termin wurde Pastor Latzel eine Vereinbarung vorgelegt, mit der er seine Zustimmung zum sofortigen ruhen lassen des Dienstes geben sollte. Die Vertreter des Kirchenausschusses, die an der Sitzung teilnahmen, Frau Bosse, Herr Dr. Kuschnerus und Herr Dr. Noltenius, stellten unseren Pastor vor die Wahl, die Vereinbarung zu unterschreiben und damit das Ruhenlassen seines Dienstes oder die vorläufige Enthebung aus dem Dienst seitens des Kirchenausschusses entgegenzunehmen.
Bei beiden Möglichkeiten wäre eine Weiterführung des Dienstes ausgeschlossen gewesen, weder Predigten, Bibelstunden, Konfirmandenunterricht oder Seelsorge. Vor diese nicht wirklich existierende Wahl gestellt, entschied sich Pastor Latzel dazu, nun nicht auch noch sein schriftliches Einverständnis zur faktischen Dienstenthebung zu geben. Daraufhin wurde die gegen ihn erlassene vorläufige Dienstenthebung in Kraft gesetzt.
Das bedeutet nun, dass Pastor Latzel durch die Landeskirche seines Dienstes vorläufig enthoben ist. Ein aus unserer Sicht, ungeheuerlicher Vorgang.
Durch die vorläufige Dienstenthebung sind Pastor Latzel alle Dienste an oder für seine Gemeinde St. Martini verboten. Er darf weder in oder außerhalb von St. Martini predigen, keine Verkündigung im Internet halten, keine auswärtigen Evangelisationen durchführen. Es ist ihm zudem untersagt, alte und kranke Glieder seiner Gemeinde zu besuchen und ihnen beizustehen; er darf den Konfirmandenunterricht nicht mehr fortführen, keine Sterbenden begleiten, keine Beerdigungen vornehmen, keine Hintergrunddienste in der Verwaltung erledigen und vieles andere, was er normalerweise als Hirte unserer Gemeinde tut. Dieses gilt auch, wenn es von den Betroffenen ausdrücklich gewünscht wird.
Es bleibt jedoch jedem Gemeindeglied unbenommen, beim Kirchenausschuss eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Die Vertreter des Kirchausschusses waren nicht bereit, dem Pastor auch nur eines dieser Arbeitsfelder noch zu belassen, obwohl das Dienstrecht diese Möglichkeit ausdrücklich vorsieht. Daher fehlt uns jedes Verständnis für diese gegenüber unseren Gemeindegliedern unbarmherzige und rücksichtslose Haltung des Kirchenausschusses. Wir sehen darin einen gezielten Angriff auf unsere Gemeinde und unseren Pastor, einen Angriff, der nichts anderes bezweckt, als St. Martini zu zerstören.
Wir protestieren auf das Schärfste gegen diese ergangene vorläufige Dienstenthebung gegen unseren Pastor. Wir werden morgen den Widerspruch der Gemeinde gegen diese Maßnahmen einreichen.
Wir haben uns als Vorstand – auf den ausdrücklichen Wunsch unseres Pastors – in den letzten Wochen und Monaten mit öffentlichen Äußerungen extrem zurückgehalten, obwohl es zahlreiche Anlässe gab, bei denen der Vorstand auf das Schärfste hätte protestieren wollen. Hier sei nur auf die Äußerungen der Präsidentin des Kirchenausschusses, Frau Bosse, in Ihrer Videobotschaft zu Pfingsten oder auf ihre Ausführungen zur Abkehr vom traditionellen biblischen Familienbild von Vater, Mutter, Kind in ihrem Grußwort anlässlich eines „Eröffnungsgottesdienstes“ zum diesjährigen Christopher Street Day im August in Bremen verwiesen.
Des Weiteren haben wir schweigend ertragen, dass sich der Schriftführer der BEK, Herr Pastor Dr. Kuschnerus, in seiner öffentlichen Botschaft zum Reformationstag 2020 grundsätzlich dagegen aussprach, moralische Normen aus Anordnungen Gottes oder aus der Bibel herzuleiten. Dies sei ein Gebots-Fundamentalismus, so seine Worte. Vielmehr seien Menschen frei, „… selbst zu beurteilen und miteinander auszuhandeln, was im Sinne der Liebe jeweils das richtige ist.“
Ein aus unserer Sicht unfassbarer Vorgang, der nicht nur den Kern des Christentums in Frage stellt, sondern sich auch direkt gegen unseren gelebten Glauben in St. Martini richtet. Wir sehen uns hierin weder von Herrn Dr. Kuschnerus als Schriftführer noch von Frau Bosse als Präsidentin des Kirchenausschusses öffentlich repräsentiert.
Nun aber fragen wir:
Wer fügt der Kirche Schaden zu; der, der bibeltreu predigt oder diejenigen, die sich eindeutig von biblischen Grundlagen distanzieren?
Wie kann es sein, dass ein bibeltreuer Pastor von der Kirche zum Schweigen gebracht wird, die ersten Repräsentanten der Bremischen Evangelischen Kirche jedoch öffentlich Ideologien verbreiten dürfen, die eindeutig gegen die Bibel und gegen alle Bekenntnisse der Reformation gerichtet sind?
Wir fragen den Kirchenausschuss konkret:
Hat die biblisch begründete Ablehnung von gelebter Homosexualität – nicht die Ablehnungen von homosexuell empfindenden Menschen (!) – einen Platz im Glaubensleben der Bremischen Evangelischen Kirche oder nicht?
Bei internen Gesprächen mit den Bauherren der Gemeinde, aber auch mit Vertretern des Arbeitskreises Missionarische Kirche (AMK) in Bremen, wird dieses von den Vertretern des Kirchenausschusses immer wieder als selbstverständlich dargestellt. In der Öffentlichkeit ist davon jedoch nichts zu hören, ganz im Gegenteil: es wird der Eindruck erweckt, als gäbe es für diese Position keinen Platz in den Reihen der Bremischen Evangelischen Kirche.
Eine Position übrigens, die so auch von der überwiegenden Mehrheit aller christlichen Kirchen weltweit uneingeschränkt geteilt wird und die bis vor 30 Jahren auch noch von allen evangelischen Landeskirchen in Deutschland so vertreten wurde.
Leider verweigert der Kirchausschuss dazu eine klare öffentliche Positionierung. Wir bitten daher auch die Öffentlichkeit und auch die Presse, diese Antworten einzufordern und dadurch endlich Klarheit herzustellen. Man versucht auf dem Rücken unserer Gemeinde biblisch begründete theologische Positionen zu diskreditieren und uns in unserer Glaubens-, Lehr- und Gewissensfreiheit zu beschneiden.
Wir fragen den Kirchenausschuss:
Warum gehen Sie in dieser Härte und Rücksichtslosigkeit gegen uns als Gemeinde vor?
Wir sehen in diesem Vorgehen einen bewussten Akt der Schädigung unserer Gemeinde. St. Martini gehört nicht nur zu den ältesten Gemeinden in Bremen; sie ist auch die Gemeinde, die federführend bei der Einführung der Reformation in unserer Stadt tätig war. Der Kirchausschuss scheint sich jedoch bei seinen Entscheidungen stärker von externen Lobbygruppen leiten zu lassen, als den Bedürfnissen einer seiner Gemeinden Rechnung zu tragen.
Es ist unsere feste Überzeugung, dass es bei dieser Dienstenthebung gegen Pastor Latzel nur vordergründig um das noch nicht rechtkräftige Urteil des Amtsgerichtes geht. Hier wird vielmehr versucht einen unliebsamen Theologen zu bekämpfen, dessen Arbeit zwar zehntausendfachen Zuspruch findet, aber dessen protestantische, biblische Positionen dem Kirchenausschuss nicht in die politische Agenda zu passen scheinen.
Und so nutzt man dann das Disziplinarrecht als Vehikel, um irgendwie gegen den Pastor und die Gemeinde vorgehen zu können.
Wir fragen den Kirchenausschuss weiter:
Warum wurde in dem ganzen Verfahren der letzten Monate gegen unseren Pastor die Gemeinde St. Martini immer außen vorgehalten? Mantraartig wurde immer und immer wiederholt, das Ganze ginge die Gemeinde nichts an.
Wir erklären hiermit unmissverständlich, dass diese Dienstenthebung sehr wohl die Martinigemeinde etwas angeht, zumal ein Teil der Stelle des Pastors ohnehin von der Gemeinde selbst finanziert wird. Wie kann man eine Gemeinde stärker treffen, als ihren Pastor zu entfernen. Zu behaupten, es gehe die Gemeinde nichts an, wenn man diese ihres Hirten beraubt, empfinden wir als einen Akt tiefster Missachtung und Demütigung aller Mitglieder der St. Martini Gemeinde, und zwar der Mitglieder hier in Bremen wie auch der vielen tausend Glieder unserer Internetgemeinde.
Liebe Geschwister, in den letzten Tagen haben wir uns als Vorstand eingehend mit der Frage beschäftigt, wie es nun weiter gehen kann. Viele von Ihnen hier vor Ort und auch aus der Internetgemeinde beschäftigt diese Frage natürlich ebenfalls. Zunächst einmal müssen wir sagen, dass wir aktuell noch keine unmittelbare Lösung für die uns begegnenden Schwierigkeiten und Anfechtungen haben.
Wir wissen uns jedoch in all dem Schweren in der Hand unseres lebendigen Gottes in Jesus Christus. Auch wenn wir den Weg noch nicht sehen, so befehlen wir uns Jesus an und vertrauen auf ihn, dass er uns als seine Gemeinde führen wird. Nicht weil wir es verdient hätten, sondern allein um seiner Gnade willen. Dieses sei vorvorausgeschickt.
Folgendes wollen wir aber bei aller Vorläufigkeit bekannt geben:
1. Der Vorstand der St. Martinigemeinde wird selbstverständlich gegen die Dienstenthebung seines Pastores Widerspruch beim Kirchenausschuss einlegen und mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Entscheidung vorgehen.
2. Der Vorstand der Gemeinde bittet alle Gemeindeglieder von St. Martini, hier vor Ort, aus der Internetgemeinde und Geschwister aus uns im Glauben verbunden Gemeinden, bei der Bremischen Evangelischen Kirche gegen die Amtsenthebung unseres Pastores zu protestieren. Dieser Protest darf und muss deutlich, aber in jedem Fall friedlich und in der Sprache nicht verletzend sein. Das ist uns sehr wichtig und ein Grundsatz des Evangeliums. Wir lehnen jede Form von Diffamierung ausdrücklich ab. Wir wollen friedlich protestieren mit Emails, Telefonaten und Briefen.
3. Der Vorstand der St. Martini Gemeinde hat beschlossen, Anfang Januar, so es die Corona-Lage zulässt, einen Sonderkonvent einzuberufen. Dort sollen die nächsten Schritte der Gemeinde, wie z. B. Fragen nach dem Ruhenlassen von Rechten und Pflichten gegenüber der Zentralkörperschaft, erörtert werden. Zudem überlegen wir als Vorstand, ob weitergehende Möglichkeiten einer Trennung aus dem Gemeindeverbund der BEK bestehen. Dieses alles sind komplexe kirchenrechtliche Fragen, denen wir uns aber leider jetzt stellen müssen.
4. Viele treue Martinianer sind, wie auch die Mitglieder des Kirchenvorstandes, bitter enttäuscht und in ihrem Vertrauen zum Kirchenausschuss zutiefst erschüttert. Zahlreiche Geschwister haben daher ihren Austritt aus der Landeskirche angekündigt und diesen zum Teil leider auch schon vollzogen. Man will natürlich in St. Martini bleiben, aber will den, der Gemeinde feindlich gesonnenen Kirchenapparat nicht weiter unterstützen.
Der Vorstand der St. Martini Gemeinde ruft alle Gemeindeglieder ausdrücklich dazu auf, die Landeskirche jetzt nicht zu verlassen und nicht aus der Kirche auszutreten, sondern als Mitglieder der Kirche den Kampf für die Wahrheit aufzunehmen. Wir als bibeltreue Christen dürfen uns nicht einfach aus der Kirche wegmobben und wegklagen lassen, auch wenn es momentan so scheint, als würden hier in Bremen so ziemlich alle gegen uns stehen.
Aber: wir haben einen Gott in Jesus Christus, der Wunder tut und bei dem nichts unmöglich ist. Er kann noch Umkehr und Buße auch in den evangelischen Kirchen unseres Landes – dem Land der Reformation – schenken. Auf diesen Gott vertrauen wir und gehen mit Jesus Christus mutig voran.
5. Der Vorstand der Gemeinde ist der festen Überzeugung, dass es sich bei diesen Geschehnissen um einen geistlichen Kampf handelt, wie es in Epheser 6,10-20 beschrieben wird. Damit wollen wir ausdrücklich nicht einzelne Mitglieder des Kirchenausschusses verurteilen, das steht uns nicht zu, sondern wir wollen auf den Hintergrund dieser ganzen Geschehnisse hinweisen.
Um in solchen Kämpfen zu bestehen ist es wichtig, dass gebetet wird, wie die Heilige Schrift es lehrt. Darum bitten wir Sie alle, die Sie diese Erklärung jetzt hören oder später lesen: Bitte beten Sie. Beten Sie um Schutz und Leitung für uns als St. Martini Gemeinde. Bitte beten Sie um besondere Behütung und Segnung für unseren Pastor. Bitte beten Sie um Weisheit für uns als Vorstand, dass bei all den anstehenden Entscheidungen alles im Sinne Jesu beschieden wird.
Bitte beten Sie auch für den Kirchausschuss, dass seine Mitglieder erkennen, dass sie ihre Entscheidungen vor Gott, dem HERRN, verantworten müssen und dass die Mitglieder des Kirchenausschusses durch Jesus mit Erkenntnis der Wahrheit gesegnet werden.
Und bitte beten Sie, dass Pastor Latzel möglichst bald wieder als Verkündiger des Evangeliums auf der Kanzel steht.
6. Wir wollen aber an dieser Stelle auch danken für alle Gebetsunterstützung, Briefe und Emails aus dem In- und Ausland, die uns in den letzten Monaten erreicht und getragen haben.
Danke Euch Geschwistern im Herrn, dass Ihr uns in dieser schweren Zeit zur Seite steht und uns mittragt. Danke. Der Herr segne Euch dafür.
Liebe Geschwister, wir stehen in einem schweren Sturm, der uns vieles abverlangt. Aber wir wissen uns getragen von dem, dem Wind und Meer gehorsam sind:
Jesus Christus. Ihm allein alle Ehre!
Bremen, 20. Dezember 2020
Dr. Jürgen Fischer, Bauherr
für den
Vorstand der Evangelischen St. Martini Gemeinde
Mp3-Download: https://st-martini.net/audio/2020/2020_1220fi_Erklaerung.mp3
PDF-Download: https://st-martini.net/audio/2020/2020_1220fi_Erklaerung.pdf
Befiehl dem Herrn deine Wege und hoffe auf ihn; er wird es wohl machen. (Ps 37,5)
Liebe Geschwister in St. Martini,
zunächst hoffen wir, daß es Ihnen und Euch allen gut geht und Sie in allen Dingen und auf all Ihren Wegen getrost in Jesus Christus sind. Über Folgendes wollen wir Sie in aller Kürze informieren:
- Sie haben sicher alle die Auseinandersetzung um unseren Pastor Olaf Latzel und die Angriffe auf uns als Gemeinde verfolgt. In der letzten Woche wurde am Mittwoch sogar ein Verbot der Öffentlichen Wortverkündigung gegen unsern Pastor nach § 60 des Pfarrerdienstgesetzes erlassen. Dieses wurde jedoch am Freitag zunächst bis Ende August außer Kraft gesetzt und Pastor Latzel durfte am Sonntag den Gottesdienst leiten und auch predigen. Allerdings hat man sich darauf verständigt, daß er ab dem 09.07. bis zum 23.08. erst einmal Urlaub nimmt. Ein weiteres Dienstgespräch wird dann zeigen, wie es weitergeht.
Dieser Vorgang ist ein ungeheuerlicher Eingriff in unser Gemeindeleben und unsere Glaubens- und Lehrfreiheit. Daher hat der Kirchenvorstand auch einen Anwalt, einen Kirchenrechtler, beauftragt alles zu tun um uns gegen diese Maßnahmen kirchenrechtlich zu verteidigen. Wichtiger als die juristische Fachkenntnis sind jedoch Ihre Gebete. Letztlich kann uns nur Gott helfen. Beten Sie bitte um Kraft und Beistand für unseren Pastor und um Weisheit und Führung für den Kirchenvorstand. St. Martini steht in schlimmen Anfechtungen. Da braucht es vor allem die gefalteten Hände.
In der Zeit des Urlaubes unseres Pastores werden die Predigtdienste in bewährter Form durch Bruder Bierbaum, Bruder Piegsa und Bruder Müller gehalten. Bei Amtshandlungen, vor allem Beerdigungen, unterstützt uns zusätzlich Bruder Morstein bzw. Bruder Jander. - Uns erreichten in den letzten Tagen zahlreiche Anfragen bezüglich einer Reaktion von Seiten der Gemeinde wegen der verbalen Attacken des Pastores Klingbeil-Jahr, in buten un binnen gegen St. Martini. Auch hier haben wir, die Bauherren, einen Anwalt beauftragt, der diesen Vorgang prüft. Gegebenenfalls wird der Verwaltende Bauherr im Namen der Gemeinde Anzeige erstatten. Uns ist jedoch bekannt, daß bereits einige Einzelpersonen Anzeige wegen dieser Äußerungen erstattet haben.
Aber auch hier ist uns wichtig, daß wir das Gebet für uns feindlich eingestellte Menschen nicht vergessen. - In dieser Woche ist ein neuer Erlaß der Kirchenleitung in Zusammenarbeit mit den Bremer Behörden bzgl. der Lockerung der Corona Maßnahmen im Hinblick auf den Gottesdienst ergangen. Für die Gestaltung von Gottesdiensten gelten folgende Empfehlungen:
- Vor der Feier des Gottesdienstes ist zu bedenken bzw. zu organisieren:
- Die öffentlichen Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen werden in Kirchen oder open air gefeiert und nur ausnahmsweise und unter Voraussetzung ihrer Eignung in sonstigen Gottesdiensträumen.
- Bitte achten Sie darauf, dass die Kirchräume ausreichend gelüftet werden.
- Wir empfehlen die Dokumentation der Teilnehmenden am Gottesdienst mit Namen und Telefonnummer, um ggf. die Nachverfolgung von Infektionen zu unterstützen. Hierfür eignet sich eine nicht offen geführte Liste (z.B. durch einen Kirchenvorsteher), insbesondere wenn die Teilnehmenden überwiegend bekannt sind, oder ein Verfahren mit Einzelzetteln.
- Öffentliche Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen können nur unter Berücksichtigung strenger Hygieneauflagen (Desinfektionsmittel bereitstellen; Waschbecken – wo möglich – zugänglich machen; Türgriffe/Handläufe desinfizieren; Kirchentüren offen halten, um das Berühren der Türklinke zu vermeiden) gefeiert werden
- Der Sitz- bzw. Stehabstand zwischen den Personen muss eineinhalb bis zwei Meter in jede Richtung betragen, so dass eine Höchstzahl von Teilnehmenden je nach Kirchengröße festgelegt wird. In der Regel können dann etwa ein Sechstel der vorhandenen Sitzplätze belegt werden. Bitte beachten Sie auch, dass Infektionsketten besser zurückverfolgt werden können, wenn Gruppen möglichst klein sind.
- Der Gottesdienst sollte kürzer sein als üblich.
- Bei einer zu erwartenden großen Anzahl von Gottesdienstbesucher*innen ist es möglicherweise sinnvoll, mehrere Gottesdienste zu unterschiedlichen Zeiten anzubieten. Eventuell kann es Anmeldelisten geben. Es kann auch sinnvoll sein, etwas bereit zu legen für Menschen, die nicht mehr in die Kirche hinein können, wie etwa eine Lesepredigt.
- Die einzunehmenden Plätze werden markiert, Hausstandsgemeinschaften werden nicht getrennt.
- Die Emporen werden für die Gottesdienstgemeinde nicht genutzt.
- Während des Gottesdienstes:
- das Betreten und Verlassen der Kirche wird freundlich und geordnet organisiert, auch beim Hineingehen und Verlassen des Gottesdienstraumes ist auf die Einhaltung der Abstände zu achten. Es wird empfohlen, beim Hineingehen und Verlassen des Kirchraums einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Berührungen (Begrüßung/Friedensgruß) werden vermieden.
- der Ablauf des Gottesdienstes wird auf Extrazetteln oder mittels Beamer bekannt gemacht.
- Es wird den Besucher*innen frei gestellt, Mund-Nasen-Schutz während des Gottesdienstes am Platz zu tragen oder ihn abzulegen. Liturg*innen feiern ohne Mundschutz.
- Kollekten werden nur am Ausgang eingelegt.
- Gemeinsames Singen, auch liturgischer Wechselgesang birgt besonders hohe Infektionsrisiken. Deshalb soll während des Singens in geschlossenen Räumen ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Singen unter freiem Himmel ist unter Einhaltung des Abstands von 2 Metern auch ohne Mund-Nasen-Schutz möglich. Zur musikalischen Gestaltung können außerdem Einzelsänger*innen sowie einzelne Instrumentalist*innen oder kleine Ensembles im Zusammenspiel mit der Orgel eingesetzt werden.
- Die Feier des Abendmahls gehört zum Auftrag der Verkündigung in Wort und Sakrament. In dieser Feier erfahren wir die Gemeinschaft derer, die im Glauben mit Christus und untereinander verbunden sind. Zugleich ist Christus im Wort ganz gegenwärtig, so dass die Feier des Mahles nicht zwingend zur Verkündigung und zur Feier des Gottesdienstes erforderlich ist. Die Feier des Abendmahls erfordert als „gemeinsames Essen und Trinken“ besondere Aufmerksamkeit unter den Aspekten von Abstandswahrung und Hygiene. Aus diesem Grund empfehlen wir dringend, zunächst auf die Feier des Abendmahls zu verzichten und Erfahrungen mit nun wieder möglichen Gottesdiensten unter besonderen Bedingungen zu sammeln.
- Nach dem Gottesdienst:
- Kirchcafè und Predigtnachgespräche können unter Einhaltung der Regeln für Bewirtung stattfinden. Nach wie vor gibt es keine persönliche Verabschiedung am Ausgang.
- Bitte achten Sie darauf, dass die Besucher*innen die Kirche mit ausreichend Abstand zueinander verlassen.
- Vor der Feier des Gottesdienstes ist zu bedenken bzw. zu organisieren:
Niemand vermag zu sagen, was aus diesem Konflikt und der Corona Situation noch alles erwachsen und wie lange alles dauern wird. Wir wollen alle auf Jesus vertrauen und als Gemeinde in diesen schweren Zeiten zusammenstehen. Wir erleben Anfechtung und Angriffe, aber wir haben einen wundertätigen und allmächtigen Gott in Jesus Christus. Auf ihn allein wollen wir vertrauen und schreiten mit Ps 37,5 mutig voran:
Befiehl dem Herrn deine Wege und hoffe auf ihn; er wird es wohl machen.
Im Namen des Kirchenvorstandes wünschen wir Ihnen und Euch allen eine gesegnete und behütete Zeit. Möge der Herr es schenken, daß wir bald möglichst zu einem „normalen“ Gemeindeleben zurückkehren können.
Jesus möge Sie segnen und behüten.
Dr. Jürgen Fischer, Verwaltender Bauherr St. Martini
Michael Franke, Bauherr St. Martini
Markus Marzian, Bauherr St. Martini
Folgendes geistliches Angebot wird per live Zuschaltung im Internet und über Telefon in den nächsten Tagen angeboten:
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Gottesdienst am 12.07. um 10.00 Uhr: Pastor Bernd Bierbaum
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Weiterhin werden die Gottesdienste natürlich über verschiedene Kanäle (Livestream, Facebook, YouTube, Telefon, Radio HCJB, Telefon) übertragen:
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Live stream: https://st-martini.net/gottesdienst/
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Facebook: https://facebook.com/martinibremen/
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Radio HCJB Germany: Satellit Astra 19.2, Transponder 113, 12633 MHz
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Kurzwelle: 3995 kHz auf 75m Bd | 5920 kHZ auf 49m Bd | 7365 kHz auf 41m Bd
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Telefon: 0421 – 33 70 41 11 und 0345 – 483 411 651
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Archiv: Predigten 0421 – 33 70 41 12 Bibelstunden: 0421 – 33 70 41 13
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Da wegen der immensen Zuschaltung auf den Livestream der Server mehrmals zusammengebrochen ist, werden alle Computerbesitzer gebeten, sich über Facebook https://facebook.com/martinibremen/ oder YouTube https://www.youtube.com/user/olaflatzel/ zuzuschalten.
Diese Zuschaltung ist auch ohne Anmeldung bei Facebook oder YouTube möglich.
Liebe Martini Gemeinde,
in den letzten Tagen ist es durch verschiedene Pressemeldungen in der Öffentlichkeit zu Irritationen in Bezug auf den Verkündigungsdienst unseres Pastors gekommen. Am Freitag, also Vorgestern, fand ein Gespräch mit Vertretern des Kirchenausschusses über die ausgesprochenen Sanktionen gegen Pastor Latzel statt. Das Besprechungsergebnis wurde in einer gemeinsamen kurzen Erklärung zusammengefasst:
„Die Vertreterinnen und Vertreter des Kirchenausschusses und Herr Pastor Latzel sind in einem Dienstgespräch übereingekommen, dass Herr Pastor Latzel vom 9. Juli bis 24. August 2020 Urlaub nimmt und haben sich zu einem erneuten Dienstgespräch Mitte August verabredet. Alle denkbaren dienstrechtlichen Maßnahmen sind für diesen Zeitraum ausgesetzt.“
Der Vorstand der St. Martini Gemeinde hat dieser Übereinkunft seine Zustimmung erteilt.
Liebe Gemeinde, wir befinden uns in einer schweren Auseinandersetzung. Wir bitten Euch um intensive Fürbitte für unseren Pastor Olaf Latzel. Jesus Christus ist HERR. Er regiert. Er ist der Herr der Kirche. Lasst uns ihn anrufen im Gebet im festen Vertrauen auf seine Führung, damit am Ende allein sein Name verherrlicht werde.
Liebe Gemeinde, Gott, der HERR, ruft uns zu:
Denn es sollen wohl Berge weichen und Hügel hinfallen,
aber meine Gnade soll nicht von dir weichen,
und der Bund meines Friedens soll nicht hinfallen,
spricht der HERR, dein Erbarmer.
Jesaja 54,10
Im Vertrauen auf diese gewaltige Zusage Gottes, wollen wir nun voller Zuversicht in die nächsten Wochen und Monate gehen.
Für den Vorstand
Dr. Jürgen Fischer
Vw. Bauherr
Bremen, 05.Juli 2020
Stellungnahme des Vorstandes der St. Martini Kirchengemeinde zu der Entscheidung des Kirchenausschusses der Bremischen Evangelischen Kirche, ein Disziplinarverfahren gegen Pastor Olaf Latzel einzuleiten
In seiner Sitzung am 14.05.2020 hat der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) auf Vorschlag seiner Präsidentin, Frau Edda Bosse, des Schriftführers, Pastor Dr. Bernd Kuschnerus, und des Leiters der Kirchenkanzlei, Dr. Johann Daniel Noltenius, beschlossen, ein Disziplinarverfahren gegen den Pastor der St. Martini Gemeinde, Olaf Latzel, einzuleiten. Begründet wird die Einleitung des Disziplinarverfahrens mit Äußerungen von Pastor Latzel zur biblischen Beurteilung über gelebte Homosexualität im Rahmen eines Eheseminars im Oktober 2019.
Der Kirchenvorstand der St. Martini Gemeinde gibt zu diesem Vorgang folgende Stellungnahme ab:
1 Der biblische Befund zur gelebten Homosexualität
– Es geht um Gottes Schöpfungsordnung –
Die Ablehnung gelebter Homosexualität im Alten wie im Neuen Testament wird mit einer Eindeutigkeit vorgetragen, die eigentlich jede Diskussion darüber überflüssig erscheinen lässt. Die Bibeltexte dazu sind bekannt und müssen an dieser Stelle nicht noch einmal wiederholt werden. Hierzu sei auf die Erklärung Pastor Latzels vom 26.04.2020 verwiesen. Homosexualität wird als Gräuel und schwere Sünde vor Gott bezeichnet. Warum ist die Bibel so radikal in der Ablehnung der Homosexualität? Antwort: Es geht um Gottes Schöpfungsordnung. Und wer die Schöpfungsordnung Gottes infrage stellt, der greift den Schöpfer, den dreieinigen Gott, selbst an.
Über tausende von Jahren wurde die biblische Beurteilung der Homosexualität nicht infrage gestellt, weder vom alttestamentlichen Gottesvolk, noch von der neutestamentlichen Gemeinde. Auch in der
Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) herrschte in dieser Frage bis vor wenigen Jahren Konsens. In der Orientierungshilfe „Mit Spannungen leben“, die 1996 von der EKD veröffentlicht wurde, stellt die EKD in großer Klarheit fest, dass die Ehe heterosexuellen Paaren vorbehalten bleiben müsse und dass praktizierte Homosexualität gegen den Willen Gottes sei.
Es sollte auch bekannt sein, dass nach wie vor die überwiegende Mehrheit der christlichen Kirchen aller Konfessionen weltweit an der Schöpfungsordnung Gottes als unverrückbare Glaubensgrundlage festhalten und praktizierte Homosexualität als gegen den Willen Gottes gerichtet ablehnen. Die von der St. Martini Gemeinde vertretene Lehre zur biblischen Sexualethik ist mit Blick auf die weltweite Christenheit keine Minderheitsposition! Lediglich große Teile der saturierten Kirchen Westeuropas – und hier allen voran die EKD – haben sich in einem Prozess geistlicher Auflösung von den noch vor zwanzig Jahren geltenden Glaubensgrundlagen abgewandt.
Wenn nun Pastor Latzel in einem Eheseminar die biblische Beurteilung zur Homosexualität darstellt und mit seinen Worten die relevanten Bibeltexte wiedergibt, dann hat dies nichts mit Herabwürdigung von homosexuell empfindenden Menschen oder gar Hetze gegen sie zu tun, wie vom Kirchenausschuss in seiner Begründung behauptet wird. Pastor Latzel hat lediglich die relevanten biblischen Aussagen zur Homosexualität des Alten und des Neuen Testamentes vorgetragen. Dies sollte einem Pastor einer christlichen Kirche wohl noch gestattet sein. Im Übrigen hat Pastor Latzel in seiner Erklärung vom 26.04. dargelegt, dass homosexuell empfindende Glaubensgeschwister selbstverständlich Teil unserer Gemeinschaft in St. Martini sind und sich für Schärfe und Missverständlichkeit seiner Ausführungen entschuldigt.
2 Der Sünder zwischen Verdammnis und Errettung
– Gegen die Verkündigung der billigen Gnade –
Der Kirchenausschuss wirft Pastor Latzel vor, Menschen herabgesetzt, beleidigt und in ihrer Würde verletzt zu haben. Bezug genommen wir dabei auf Aussagen des Pastors, dass Gott Sünde verdammt und der unerlöste Sünder nach Gottes Urteil den ewigen Tod erleiden wird.
Die Bibel lehrt uns aber genau dies: Der Mensch, zum Ebenbild Gottes geschaffen, hat sich gegen seinen Schöpfer erhoben, hat gegen Gott rebelliert, denn er wollte sein wie Gott. Die Bibel nennt dies den Sündenfall. Der Mensch hat dadurch seinen Anfang, seinen Ursprung in Gott verloren. Er lebt nun im Hass und in Feindschaft gegen diesen Ursprung, gegen Gott. Eine Versöhnung und Erlösung kann der Mensch selbst nicht bewirken. Er bleibt unter dem Gericht Gottes und damit verloren für Zeit und Ewigkeit. Die Predigt von der Verdammnis des unerlösten Sünders ist keine Verächtlichmachung von Menschen, sondern biblischer Realismus.
Dem strafenden und den sündigen Menschen vernichtenden Gesetz Gottes aber steht das Evangelium, die „Gute Nachricht“, von der Erlösung des Sünders gegenüber. Gott selbst ist in Jesus Christus in diese Welt gekommen, um stellvertretend für uns Menschen die Strafe Gottes, den Tod, zu erleiden aus Liebe zu uns Menschen. So sehr hat Christus uns geliebt, dass er gehorsam war und für uns am Kreuz in den Tod gegangen ist. Aber Christus ist auferstanden und hat damit Tod, Teufel und Hölle überwunden. Er, Christus, errettet vom ewigen Tod und schenkt ewiges Leben mit dem Vater in der Herrlichkeit, wenn wir unsere Sünden bekennen und an ihn glauben. So lehrt es die Heilige Schrift und so haben es die Reformatoren selbst erfahren und neu ans Licht gebracht.
Die biblische Lehre von der Verdammnis des unerlösten Sünders und seiner Errettung allein durch Gnade wird in weiten Teilen der evangelischen Kirche abgelehnt. Man möchte den modernen Menschen ja nicht verschrecken oder gar den Eindruck erwecken, man stelle ihn infrage. Die Menschen könnten sich herabgesetzt und beleidigt fühlen, so die Sorge wohl auch des Kirchenausschusses. Zum Ersatz spendet man „billige Gnade“, wie es Dietrich Bonhoeffer in seinem Buch „Nachfolge“ schon vor über 75 Jahren klar erkannte. Er schreibt: „Billige Gnade ist Predigt der Vergebung ohne Buße, ist Taufe ohne Gemeindezucht, ist Abendmahl ohne Bekenntnis der Sünde, ist Absolution ohne persönliche Beichte. Billige Gnade ist Gnade ohne Nachfolge, Gnade ohne Kreuz, Gnade ohne den lebendigen Mensch gewordenen Jesus Christus…“ Und seine Abrechnung mit der Gesetzesverlorenheit der volkskirchlichen Praxis schließt er mit der Erkenntnis: „Billige Gnade ist der Todfeind unserer Kirche.“
Was wir heute in der evangelischen Kirche brauchen, und zwar mehr denn je, ist die Predigt vom richtenden Gesetz Gottes, der totalen Verlorenheit des Sünders und von der gnädigen Errettung des Sünders allein durch Christus und allein aus Gnade. Wir in St. Martini jedenfalls halten fest an der Verkündigung von Gesetz und Evangelium, auch wenn wir dafür durch die eigene Kirche geschmäht werden.
3 Kirchliche Einheit und Gemeinschaft der Gemeinden?
– Nicht Einheit, sondern Wahrheit –
Der Kirchenausschuss wirft dem Pastor vor, er hätte mit seinen Aussagen „… der Gemeinschaft der Gemeinden und allen kirchlichen Einrichtungen geschadet.“ Der Kirchenausschuss suggeriert mit dieser Aussage, es gäbe in der BEK eine Verpflichtung zur Einheit unter den Gemeinden und mit den kirchlichen Einrichtungen. Die Verfassungswirklichkeit und die über Jahrhunderte gelebte kirchliche Praxis in der BEK stehen aber in komplettem Widerspruch zu dieser Auffassung.
Zu Erinnerung sei noch einmal festgehalten: Die Bremische Evangelische Kirche ist nach Ihrer Verfassung lediglich ein Zusammenschluss selbstständiger Gemeinden unterschiedlichen Bekenntnisses. Die Selbstständigkeit und Selbstverwaltung der Gemeinden ist umfassend und erstreckt sich grundsätzlich auf das ganze innere und äußere kirchliche Leben der Gemeinde. Die Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit der Gemeinden ist unbeschränkt, also der Aufsicht der kirchlichen Verwaltungsorgane in keiner Weise unterstellt! Die BEK ist niemals eine organisatorische Gemeinschaft zur unmittelbaren Erfüllung kirchlicher Aufgaben und Pflege kirchlichen Lebens. Die Selbstständigkeit der Gemeinden ist in Bremen das Primäre.
Aus der Kirchenverfassung kann keine besondere Verantwortung eines Pastors für die Einheit der Kirche hergeleitet werden. Die Schaffung von kirchlicher Einheit ist weder Ziel noch Auftrag der Kirchenverfassung. Der Kirchenausschuss erhebt hier Anklage gegen unseren Pastor, der es an jeglicher Grundlage mangelt.
Der Kirchenausschuss wird in seiner Auffassung sodann auch durch die gelebte Praxis in den Gemeinden widerlegt. Die BEK lebt in der Vielfalt ihrer Gemeinden mit unterschiedlicher theologischer Profilierung. Da gibt es Gemeinden innerhalb der BEK, die bereits vor Jahrzehnten das Glaubensbekenntnis aus dem Gottesdienst verbannt haben und auf ihr „undogmatisches Christentum“ stolz sind. Andere veranstalten Theatervorführungen im Kirchenraum mit einem halben Dutzend nackter Frauen, die um und auf dem Altar herumtanzen, wo Intimszenen gezeigt werden und dies alles begleitet wird durch den Gesang eines Kinder(!)-Chores. Und dann gibt es eben auch solche Gemeinden, für die nach wie vor die Bibel die einzig gültige Autorität für Lehre, Leben und Verkündigung ist.
Auch mit Blick auf die gesamtkirchlichen Einrichtungen fällt es schwer, eine kirchliche Einheit zu erkennen. Es gibt in der BEK Einrichtungen, die sich nicht scheuen, die Genderideologie zum Maßstab ihres Handelns zu erheben. Da wird dann öffentlich gefordert, das in den Köpfen noch fest verankerte Bild, „… dass es Mann und Frau gibt und nichts dazwischen…“, auszulöschen. Kirchliche Gemeinschaft unter dem Diktat einer gottlosen Genderideologie ist für St. Martini undenkbar.
Kirchliche Einheit ist kein Wert an sich, es geht um Wahrheit, biblische Wahrheit. Wie kann der Kirchenausschuss bei dieser Verschiedenartigkeit der Gemeinden nun plötzlich eine Pflicht zur Gemeinschaft und damit zur kirchlichen Einheit untereinander und mit den kirchlichen Einrichtungen einfordern und eine Verletzung derselbigen durch unseren Pastor ausmachen?
4 Votum des Vorstands zum eingeleiteten Disziplinarverfahren
– Es geht um Bibel und Bekenntnis –
Der Kirchenausschuss begründet die Einleitung des Disziplinarverfahrens gegen Pastor Latzel mit Anschuldigungen, Pastor Latzel hätte mit seinen Aussagen auf dem Eheseminar im Oktober 2019 „Menschen herabgesetzt, beleidigt und in ihrer Würde verletzt…“. Mit seinen Aussagen schade er der Gemeinschaft der einzelnen Gemeinden und allen gesamtkirchlichen Einrichtungen. Eine Grenze sei jetzt überschritten worden.
Die hier vom Kirchenausschuss ins Feld geführten Vorwürfe gegen Pastor Latzel sind die üblichen und immer wieder verwendeten Stereotypen, um bibeltreue Standpunkte zu diskreditieren. In unserem Fall müssen sie erneut herhalten für den Versuch, die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Pastor Latzel zu rechtfertigen.
Weite Teile der verfassten Kirche in Deutschland haben sich vom Anspruch der Bibel als geoffenbartes Wort Gottes und damit als einzig gültige Autorität weit entfernt. Pastoren und Gemeinden, die sich in Leben, Lehre und Verkündigung an die Heilige Schrift als dem unfehlbaren Gotteswort gebunden fühlen, dürfen nicht mehr vorkommen, werden deshalb ausgegrenzt, verleumdet und angegriffen. Das haben wir über Jahre erfahren, wobei die Gewalt gegen Pastor Latzel und die St. Martini Gemeinde in den letzten Monaten eskaliert ist. Bei der massiven Störung des Gottesdienstes am 8. März gaben sich die Störer offen als Anhänger der Schwulen- und Lesbenszene zu erkennen. Diesen Vorfall, wie auch alle anderen Angriffe gegen uns, haben wir umgehend dem Kirchenausschuss zur Kenntnis gebracht. Der Kirchenausschuss hat es nicht für nötig gehalten, öffentlich gegen die Gewaltakte Stellung zu beziehen. In all diesen Jahren und trotz genauer Kenntnis der Angriffe gegen den Pastor und St. Martini haben wir als Vorstand vergeblich auf ein Zeichen der Solidarität des Kirchenausschusses gewartet. Sowohl öffentlich als auch in Richtung der Gemeinde hat der Kirchenausschuss eisern geschwiegen.*
Das vom Kirchenausschuss jetzt eröffnete Disziplinarverfahren gegen Pastor Latzel folgt dieser Linie. Angriffe aus der Schwulen- und Lesbenszene gegen uns lässt man unkommentiert. Pastor Latzel aber, der eine theologisch unliebsame Position vertritt, soll eingeschüchtert und mundtot gemacht werden.
Der Kirchenausschuss ist nach der Verfassung der BEK nicht berechtigt, sich zu Fragen des Glaubens und der Lehre zu äußern. Die Einleitung des Disziplinarverfahrens gegen Pastor Latzel ist daher auch ein unverhohlener Angriff auf die in der Kirchenverfassung der BEK den Gemeinden garantierte unbeschränkte Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit. Mit der Einleitung des Disziplinarverfahrens verletzt der Kirchenausschuss in diesem Fall seine Amtsbefugnisse und steht außerhalb der Kirchenverfassung. Der Vorstand der St. Martini Kirchengemeinde bestreitet die Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Kirchenausschusses, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der Vorstand der St. Martini Kirchengemeinde wird daher Sanktionen gegen Pastor Latzel, die im Zuge dieses Disziplinarverfahrens möglicherweise ausgesprochen werden, nicht akzeptieren.
Liebe Martini Gemeinde, liebe Schwestern und Brüder im Herrn,
wir sind überwältigt von den vielen unterstützenden Zuschriften, die wir von Glaubensgeschwistern aus Deutschland und aus vielen europäischen Nachbarländern in den letzten Wochen erhalten haben. Tausende Menschen haben sich hinter Olaf Latzel und hinter St. Martini gestellt. Tausende Menschen falten für uns die Hände. Für diese unfassbar gewaltig große Unterstützung danken wir Euch von ganzem Herzen. Betet weiter für uns.
Betet aber auch für die vielen anderen Pastoren, Vorstände und Gemeinden in Deutschland, die sich gegen den Zeitgeist stellen und nur Christus verkündigen und folgen wollen und dafür von ihren Kirchenleitungen angegriffen werden. Der Widerstand gegen bibeltreue Christen in unserem Land und in den anderen Landeskirchen wächst, der Gegenwind wird schärfer.
Beten Sie aber auch für die Kirchenleitungen, dass Gott, der Herr, ihnen Erkenntnis und
Umkehr schenken möge. Gerade von ihnen wird der allmächtige Gott einmal Rechenschaft verlangen darüber, wie sie ihr Amt als Verkündiger und Bewahrer seines heiligen Wortes geführt haben.
Und beten Sie für Erweckung in unserem Land. Wir sind ein heidnisches Land geworden, ein Volk, das weithin ohne Gott lebt. Beten Sie, dass Gott, der Herr, Missionare und Evangelisten in unser Land schickt, die uns das Evangelium, die „Gute Nachricht“, von Jesus Christus, unserem Herrn und Heiland, neu zurufen, damit Menschen zum Glauben kommen, Heilung und Errettung erfahren.
Liebe Schwestern und Brüder, auf dem Schild draußen vor unserer Kirche steht geschrieben: Christus ist auferstanden. Ja, Christus ist wahrhaftig auferstanden. Er regiert, er sitzt im Regiment. Es sieht auf seine Gemeinde, und wir haben seine Zusage, dass er bei uns ist alle Tage, bis an der Welt Ende.
Im Gehorsam gegenüber diesem wunderbaren Herrn und Heiland, der alles für unsere Errettung getan hat und für unsere Sünden ans Kreuz gegangen ist, werden wir als Kirchengemeinde den auf Bibel und Bekenntnis gegründeten Weg in Lehre und Leben mit unserem Pastor Olaf Latzel fortsetzen.
Jesus Christus gestern und heute und derselbe auch in Ewigkeit.
(Hebr. 13,8)
Für den Vorstand der St. Martini Gemeinde
Dr. Jürgen Fischer
verwaltender Bauherr
Bremen, den 17. Mai 2020
Mp3-Download: https://st-martini.net/audio/2020/2020_0517fi_Stellungnahme.mp3
PDF-Download: https://st-martini.net/audio/2020/2020_0517fi_Stellungnahme.pdf
* Vier Wochen nach der massiven Gottesdienststörung vom 8. März äußerte sich die BEK zu diesen Vorgängen wie folgt: „Insbesondere bei Schmierereien an Kirchen, Moscheen und Synagogen handelt es sich um eine inakzeptable Form der Meinungsäußerung“. Meinungsäußerungen sollten „…ausnahmslos gewaltfrei und respektvoll erfolgen“ (Weser Kurier v. 8. April).
Stellungnahme des Vorstandes der St. Martini Kirchengemeinde zu den Gewaltakten gegen Pastor Olaf Latzel und die St. Martini Gemeinde sowie zu dem Vorwurf der Hetze gegen Pastor Latzel
Aufgrund der Ereignisse der letzten Wochen und Monate sieht sich der Kirchenvorstand der St. Martini Gemeinde in der Pflicht, mit einer Stellungnahme den Angriffen, Gewaltakten, Aggressionen und Verleumdungen, die sich gegen den Pastor der St. Martini Gemeinde, Olaf Latzel, und gegen die Gemeinde selbst richteten, entgegenzutreten.
Seit einigen Jahren bereits ist die St. Martini Gemeinde und insbesondere ihr Pastor, Olaf Latzel, Ziel von Straftaten unterschiedlicher Art. Dazu gehören auch Störungen von Gottesdiensten. Bei einer gottesdienstlichen Veranstaltung in St. Martini haben rund 50 schwule und lesbische Paare ein „Kiss-In“ veranstaltet. Erst die alarmierte Polizei beendete den Hausfriedensbruch. Vor der Kirche zettelten die militanten Störer dann noch eine Schlägerei mit der Polizei an.
Immer wieder wurden die Schaukästen vor unserer Kirche und auch die Eingangstür beschmiert. Unzählige Male kam es zu Vandalismus. Insbesondere das Eingangsschild zum Parkplatz, das das Bekenntnis der St. Martini Gemeinde wiedergibt („Christus ist auferstanden“), fiel der Zerstörungswut der Straftäter zum Opfer und musste mehrfach ersetzt werden. Die Sandsteinplatten vor dem Eingangsbereich der Kirche wurde wiederholt mit feministischen und gotteslästerlichen Parolen wie „God is gay“ beschmiert. Die Beseitigung dieser Schmierereien hat die Gemeinde bereits tausende Euro gekostet.
In den letzten Wochen haben Intensität und Aggressivität der Angriffe zugenommen. Das Auto unseres Pastors wurde mehrfach zerkratzt, massives Stalking unseres Pastors durch Fake-Bestellungen von Waren und vermehrte Schmierereien am Kirchengebäude sind nur einige Vorkommnisse. Bisheriger Höhepunkt war die Aktion von 40-50 Störern am Sonntag, den 8. März, vor Beginn des Gottesdienstes. Die Aggressoren, die sich als Anhänger der Schwulen- und Lesbenszene zu erkennen gaben, stellten den Eingangsbereich zur Kirche zu. Der mehrmaligen Aufforderung eines anwesenden Bauherrn der Martini Gemeinde, das Grundstück der Gemeinde zu verlassen, wurde nicht Folge geleistet. Vielmehr wurden die eintreffenden Gottesdienstbesucher vor der Kirche auf provozierende Weise angesprochen und mit blasphemischen Aussagen überschüttet. Dabei stellten sich jeweils 1-2 Störer den Gottesdienstbesuchern entgegen und behinderten diese auf dem Weg in die Kirche. Dabei wurden lautstark feministische und gotteslästerliche Parolen gerufen. Vereinzelt kam es zu direkten Beleidigungen in Richtung der Gottesdienstbesucher, z. B. durch das Zeigen des Mittelfingers. Den eintreffenden Gläubigen wurden Kirchenaustrittsformulare vorgehalten. Die schockierten Besucher wurden zur Unterschrift genötigt.
Ein anderer Teil der Störer bewarf die Gottesdienstbesucher und den Eingangsbereich der Kirche mit farbigen Papierschlangen und Kondomen. Dabei wurden Kondome aus der Verpackung genommen, aufgeblasen und in Richtung des Eingangsbereiches geworfen. Der Boden war am Ende der Aktion mit Papier und ausgepackten Kondomen übersät. An die Schaukästen vor der Kirche und unter die Scheibenwischer der parkenden Autos wurden Kondome und Analplugs befestigt.
Die Störaktion mit der Blockade des Zugangs zur Martini Kirche löste besonders bei den älteren Gottesdienstbesuchern erhebliche Angstgefühle aus und war für die eintreffenden Kinder verstörend. Vielen fiel es schwer, sich dann auf den Gottesdienstablauf zu konzentrieren.
Durch die Störaktionen und insbesondere durch das Rufen gotteslästerlicher Parolen wurden die Gottesdienstbesucher in ihren religiösen Empfindungen verletzt. Die gottesdienstliche Veranstaltung wurde absichtlich und in grober Weise gestört. Dies sind eindeutig Straftaten nach § 167 StGB (Störung der Religionsausübung). Daher hat die Martini Gemeinde auch diese Störaktion zur Anzeige gebracht.
Anfang April hat dann die Tagespresse in Bremen (Bild und Weser Kurier) über die Attacken gegen unseren Pastor und gegen die St. Martini Gemeinde berichtet. In der Folge gab es weitere Farbanschläge gegen das Kirchengebäude, die Schaukästen und den Schriftzug „Christus ist auferstanden“. Darüber hinaus gingen zwei Morddrohungen im Gemeindebüro ein. Wiederum haben wir als Gemeindeleitung hier Anzeigen erstattet.
Nur wenig später, am 23.04., berichtete Radio Bremen in buten un binnen dann vom Eingang einer Anzeige gegen unseren Pastor wegen angeblicher „Volksverhetzung“. Bezug genommen wird auf eine Aussage unseres Pastors auf einem Eheseminar, das im Oktober 2019 mit 30 Ehepaaren unserer Gemeinde stattfand. Die Darstellung von buten un binnen, „Pastor bezeichnet Homosexuelle als Verbrecher“ ist nachweislich falsch. Eine solche Aussage hat Pastor Latzel nie getroffen. Zwischenzeitlich hat der Pastor selbst hierzu eine Erklärung abgegeben und seine Aussagen klargestellt.
Bemerkenswert an diesem Vorgang ist die Tatsache, dass man sich auf eine Veranstaltung aus Oktober 2019 bezieht. Seitdem sind sechs Monate vergangen. In dieser Zeit hat niemand Anstoß an diesem Eheseminar genommen. Aber gerade jetzt, wo der Pastor selbst und die St. Martini Gemeinde sich besonders aggressiven Attacken bis hin zu Morddrohungen ausgesetzt sehen und diese Vorgänge auch endlich in die Öffentlichkeit gelangten, wird ein solcher Vorwurf gegen den Pastor konstruiert und medienwirksam verbreitet. Damit ist für jeden ersichtlich, dass diese Kampagne, die durch einige Medien in bekannter Weise medial hochgefahren wurde, lediglich der Ablenkung von den wirklich ausgeübten Straftaten gegen den Pastor und gegen St. Martini dienen soll. Man sucht nach Bestätigung für die eigenen, gegen den Pastor geführten verbalen Ausfälle wie „Hassprediger“ und dergleichen. Solche Aktionen sind leicht zu durchschauen und abgrundtief verabscheuungswürdig.
Der Vorstand der St. Martini Gemeinde stellt folgendes klar:
In St. Martini wird kein menschenverachtendes Gedankengut verbreitet. Die Predigt und Lehre unseres Pastors hat die biblische Wahrheit des ganzen Evangeliums zum Inhalt.
St. Martini bekennt sich in Lehre und Ordnung zur ganzen, unverfälschten Heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes, dem einzig wahren und unfehlbaren Gotteswort. Diesem Gotteswort sind wir gehorsam in allen Fragen des Glaubens und des Lebens. Was Gott, der Allmächtige, Sünde nennt, dürfen wir Menschen nicht segnen.
Der Pastor der St. Martini Gemeinde ist nach der Gemeindeordnung in Leben, Lehre und Verkündigung an die unfehlbare Heilige Schrift und an das Bekenntnis der Gemeinde gebunden. Auch der amtierende Pastor Olaf Latzel hat bei seiner Amtseinführung vor über zehn Jahren vor Gott und der Gemeinde feierlich gelobt, Gottes heiliges Wort unverfälscht zu verkündigen. Der Vorstand der St. Martini Gemeinde ist Pastor Latzel dankbar für seine klaren und bibelzentrierten Predigten, für sein Festhalten an den unverrückbaren Wahrheiten der Heiligen Schrift, trotz der vielen nun schon über Jahre anhaltenden Angriffe gegen seine Person.
Der Vorstand der St. Martini Gemeinde steht ohne Einschränkung hinter der Erklärung des Pastors, die dieser bereits am 26.04.2020 nach dem Gottesdienst zu den gegen ihn gerichteten Anschuldigungen vorgetragen hat.
Im Gehorsam gegenüber dem dreieinigen Gott, Vater, Sohn und Heiligen Geist, und ungeachtet der anhaltenden Angriffe aus weiten Teilen der verfassten Kirche, der Politik und der Presse, werden wir als Kirchengemeinde den auf Bibel und Bekenntnis gegründeten Weg in Lehre und Leben fortsetzen.
Jesus Christus gestern und heute und derselbe auch in Ewigkeit.
(Hebr. 13,8)
Für den Vorstand der St. Martini Gemeinde
Dr. Jürgen Fischer
verwaltender Bauherr
Bremen, den 29.April 2020
Liebe Gemeinde,
wie sie vermutlich aus den Medien entnommen haben, hat es in den letzten Wochen zahlreiche Übergriffe, Straftaten bis hin zu Morddrohungen gegen unsere Gemeinde und auch gegen meine Person gegeben. Diese fanden in einer bisher nicht gekannten Häufung und Aggressivität statt. Nun ist in dieser Woche der Vorwurf der Hetze gegen mich erhoben worden. Dieser Vorwurf steht im Zusammenhang mit einem Eheseminar, das ich im Oktober 2019 mit etwa 30 Ehepaaren aus unserer Gemeinde gehalten habe. Dazu möchte ich folgendes klarstellen: in meinem Vortrag, den ich während dieses Eheseminars gehalten habe, sprach ich an einer Stelle von Verbrechern. Dieses bezog sich nicht auf homosexuell lebendende Menschen, sondern auf militante Aggressoren, die uns als Gemeinde in den letzten Jahren immer wieder angegriffen und gotteslästerlich diffamiert haben. Ich nenne als Beispiel etwa die gottesdienstlichen Störungen anlässlich einer Predigt von Ulrich Parzany in unserer Kirche mit einem sogenannten „Kiss in“ von etwa 50 gleichgeschlechtlichen Paaren und anschließenden Prügeleien mit Polizisten. Oder das wiederholte Beschmieren unserer Kirche mit Slogans wie „god is gay“. Diese Gruppe von Straftätern sind von mir mit dem Begriff „Verbrecher“ gemeint gewesen. Dieser Bezug war den anwesenden Zuhörern bekannt und wurde von mir in dem Vortrag, den ich in freier Rede gehalten habe, nicht noch einmal explizit erläutert. Wenn dadurch jedoch für einige Außenstehende der Eindruck entstanden sein sollte, dass ich generell alle Homosexuellen für Verbrecher hielte, so will ich mich dafür entschuldigen und klarstellen, dass dieses selbstverständlich nicht meine Meinung ist.
Da unsere Gemeinde und ich als Pastor schon häufiger als homophob diffamiert wurden, möchte ich die Gelegenheit nutzen um unsere biblische Position zur Homosexualität nochmals darzustellen. Alle Menschen, ausnahmslos alle, sind nach der Lehre der Bibel Sünder (Röm 3,23-24). Die Bibel benennt klar Dinge die Sünde sind so z.B. Geldgier, Ehebruch, Neid, Lieblosigkeit, Jähzorn, Rache, Geiz, Trunkenheit oder Unzucht. Diese und zahlreiche andere Dinge werden von mir als Sünde benannt, weil die Bibel diese so deklariert. Auch die Homosexualität wird in der Bibel eindeutig als Sünde gekennzeichnet (3. Mo 18,22, 3.Mo 20,13; Röm 1,26-27).
Wir haben in unserer Gemeinde St. Martini homosexuell empfindende Glaubensgeschwister, die selbstverständlich Teil unserer Gemeinschaft sind. Homosexuelle sind in St. Martini, wie jeder andere Mensch, willkommen. Allerdings wird in unserer Gemeinde klar zwischen dem eindeutigen „Ja“ zum Sünder und dem ebenso eindeutigen „Nein“ zur Sünde unterschieden. Wir haben ein „Ja“ zum Geldgierigen, zum Ehebrecher, zum Neider, zum Lieblosen, zum Homosexuellen, zum Jähzornigen, zum Rächer, zum Geizigen, zum Trinker und zum Unzüchtigen. Wir haben aber auch das biblisch gebotene „Nein“ zu Geldgier, zu Ehebruch, zu Neid, zu Lieblosigkeit, zu Homosexualität, zu Jähzorn, zu Rache, zu Geiz, zu Trunkenheit oder zu Unzucht. Dieses eindeutige Zeugnis der Bibel kann und werden wir als Gemeinde St. Martini und auch ich als Pastor nicht anders verkündigen und lehren, auch wenn man dadurch in weiten Teilen der verfassten Kirche, der Politik und der Presse zunehmend Ausgrenzung und Diffamierung erfährt.
Ich befehle den Weg unserer Gemeinde und den meinigen dem Herrn Jesus Christus an. Er möge uns führen, schützen und segnen. Ihm allein gebührt Ehre.
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Befiehl dem HERRN deine Wege und hoffe auf ihn, er wird's wohlmachen
Psalm 37,5
Der Pastor
Olaf Latzel, seit Dezember 2007 Pastor der St. Martini Gemeinde
Nach seiner Studien- und Vikarzeit in Marburg und anschließender neun-jähriger Tätigkeit als Pfarrer im Siegerland ist Olaf Latzel Pastor der St. Martini Gemeinde. Besonders liegt ihm die klare bibeltreue Wortverkündigung und der missionarische Gemeindeaufbau am Herzen.
Kontakt
Evangelische St. Martini Gemeinde
Martinikirchhof 3
28195 Bremen 0421-32 48 35 gemeindebuero@st-martini.net
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