Bestattungen
- „Herr, lehre uns bedenken, daß wir sterben müssen, auf daß wir klug werden.” Mit diesen Worten weist uns der 90. Psalm auf unsere Vergänglichkeit hin, aber auch darauf, daß wir die uns gesetzte Zeit in der Verantwortung vor Gott nutzen sollen. Dazu gehört, daß wir den Gedanken an das Sterben nicht verdrängen, sondern rechtzeitig „das Haus bestellen”, damit wir innerlich und äußerlich für unsere letzte Stunde gerüstet sind.
- Für den Sterbenden ist es wichtig, daß er sich geborgen weiß und um sich die Nähe ihm vertrauter Menschen spürt. Sterbebegleitung erfordert nicht nur viel Zeit und Kraft, sondern auch liebevolle Zuwendung und Einfühlungsvermögen. Zur Geborgenheit gehört vor allem die Gewißheit, daß wir im Leben und im Sterben unseres Heilandes Jesu Christi eigen sind. Darum sollten wir in jedem Fall einem Sterbenden Trost aus Gottes Wort geben und ihm die Hilfe des Gebets anbieten. Dabei ist es nicht entscheidend, ob wir frei beten oder Gebete aus Bibel und Gesangbuch benutzen.
- Auch die nächsten Angehörigen eines Sterbenden oder eines Verstorbenen brauchen intensive Zuwendung. Angesichts des Todes spürt man, wie wenig menschliche Worte aussagen können. Oftmals sagen ein stummer Händedruck und eine herzliche Umarmung mehr als Worte. Dennoch kann es befreiend wirken, wenn in dieser Situation allgemeiner Hilflosigkeit und Sprachlosigkeit das Vaterunser gebetet wird.
- Mit der Trauerfeier erweist die Gemeinde ihren Gliedern den letzten Liebesdienst und stärkt die Trauernden durch Gottes Wort und Gebet. Weil die Trauerfeier ein Gottesdienst ist, sollten daran neben den Angehörigen und Freunden auch andere Gemeindeglieder teilnehmen.
- In der äußeren Ausgestaltung der Trauerfeier bzw. der Beerdigung sollte prunkvoller Aufwand vermieden werden. Die Musik muß dem gottesdienstlichen Charakter entsprechen. Nachrufe und Reden sollten, wenn überhaupt, erst nach dem Segen des Pastors gehalten werden. Wird die Trauerfeier in der St. Martini-Kirche gehalten, sind die Anordnungen des Kirchenvorstandes zu beachten.
- Bei der Verkündigung an einem Sarg ist darauf zu achten, daß bei aller Liebe und Verehrung gegenüber einem Verstorbenen nicht sein Leben verherrlicht, sondern Christus als der Herr über den Tod und Gottes Wort als unvergleichliches Licht auf unserem Weg bezeugt wird.
- Zu einer christlichen Trauerfeier gehört auch das christliche Lied. Der Einwand, daß den Trauernden nicht zum Singen zumute sei, darf nicht verallgemeinert werden. Anderen ist es aber eine Hilfe, aus den vertrauten Liedern der Kirche Trost und Zuversicht zu empfangen und auf diese Weise die Abschiedsstunde aktiv mitzutragen.
- Der Pastor kann an einer christlichen Trauerfeier in St. Martini nur dann mitwirken, wenn der Verstorbene Glied dieser Gemeinde war. Ausnahmefälle sind gegeben,
- wenn bei einem aus der Gemeinde Ausgetretenen der Pastor zuverlässig weiß, daß der Verstorbene nur durch den Tod an seinem Wiedereintritt in die Gemeinde gehindert wurde;
- wenn bei einem Glied einer anderen christlichen Gemeinde der zuständige Geistliche den Verstorbenen zwar beerdigen würde, aber an der Ausführung gehindert ist.
Die kirchliche Trauerfeier muß versagt werden, wenn der Verstorbene zwar Glied der evangelischen Kirche war, aber das Bekenntnis zu Jesus Christus offensichtlich verworfen oder öffentlich geschmäht hat. In einem solchen Fall hat sich der Pastor der Angehörigen seelsorgerlich anzunehmen.
