Trauungen

  1. Die Ehe ist eine gute Ordnung Gottes. Gott selbst hat Mann und Frau füreinander geschaffen und den Ehestand eingesetzt. Er will ihnen helfen, in lebenslanger Gemeinschaft Freud und Leid miteinander zu teilen.
  2. Jede Gemeinschaft muß auch durch Krisen und Anfechtungen hindurch. Das kann über die eigenen Kräfte gehen. Darum ist es für Christen eine unverzichtbare Hilfe, sich auf Gottes Wort, auf seine Gebote und Verheißungen zu verlassen, den Beistand des Heiligen Geistes zu erbitten und aus der Vergebung Christi zu leben.
  3. Der Termin der Trauung sollte rechtzeitig mit dem Gemeindebüro bzw. dem Pastor abgesprochen werden. Für die Zeit der sog. Stillen Woche (Karwoche) und für den Buß- und Bettag werden in St. Martini keine Trauungen angenommen.
  4. Zu den Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung in St. Martini gehört, daß mindestens einer der Eheschließenden Glied der St. Martini-Gemeinde ist. Eine Trauung mit einem Angehörigen einer anderen christlichen Konfession setzt voraus, daß dieser einer evangelischen Trauung in der St. Martini-Kirche zustimmt. Eine Trauung mit einem Angehörigen einer anderen Religion oder Weltanschauung kann nicht vollzogen werden.
  5. Ein Traugespräch zwischen dem Brautpaar und Pastor geht der kirchlichen Trauung voraus. Braut und Bräutigam weisen in diesem Gespräch nach, daß sie getauft sind und welcher christlichen Kirche sie angehören.
  6. Der Pastor weist in diesem Gespräch auf die biblischen Grundlagen der Ehe hin und bespricht mit dem Brautpaar Ablauf und Gestaltung des Trau-Gottesdienstes.
  7. Vor Beginn des Gottesdienstes muß dem Pastor, der die Trauung ausführt, eine Urkunde über die vollzogene standesamtliche Trauung vorgelegt werden. Denn nach deutschem Recht darf die kirchliche Trauung erst nach der standesamtlichen vollzogen werden.
  8. Ehescheidung soll nach Gottes Willen nicht sein. Jesus Christus spricht: „Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden!” (Matthäus 19, 6)
  9. Kommt es dennoch zu einer Scheidung, soll niemand in der Gemeinde darüber ein Urteil fällen. Die Gemeinde ist aber aufgefordert, in Scheidung lebenden Paaren, wenn irgend möglich, zu einem Neuanfang aus dem Geist der Vergebung und der Liebe Christi zu helfen.
  10. Wiederverheiratung Geschiedener verlangt besondere seelsorgerliche Begleitung. Eine kirchliche Trauung ist in diesem Fall nicht angebracht. Stattdessen ist ein Gottesdienst nach der standesamtlichen Trauung möglich.
  11. Gleichgeschlechtliche Paare bzw. solche, die nur in eheähnlicher Gemeinschaft miteinander leben, werden in St. Martini weder getraut noch gesegnet.

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