Diakonie

Zu den Aufgaben der Diakonie gehört es, Kranke zu besuchen, Hilfsbedürftige zu unterstützen und eine Verbindung zu halten zu älteren Gemeindegliedern, die nicht mehr am Gemeindeleben teilnehmen können.  Hierfür ist ein ehrenamtlicher Besuchsdienst eingerichtet. Da dies alles ausschließlich im ehrenamtlichen Rahmen geschieht, kann der Dienst jedoch nur in eingeschränktem Umfang wahrgenommen werden. Aufgaben, die früher die Gemeindeschwester durchführte, können von Mitgliedern der Diakonie nicht geleistet werden.
In begründeten Einzelfällen können Gemeindegliedern Beihilfen zum Leben gewährt werden.

In der St. Martini Gemeinde ist die ehrenamtliche Diakonie die Trägerin der diakonischen Arbeit. Die selbständige Diakonie führt ihre Arbeiten auf der Grundlage der Gemeindeordnung und im Einvernehmen mit dem Kirchenvorstand durch. Beides ist in der Gemeindeordnung der St. Martini Gemeinde verankert (§31).
Diese Selbständigkeit innerhalb der Gemeinde ist ungewöhnlich, aber kirchengeschichtlich begründet. Die Diakonie besteht aus sieben Mitgliedern, von denen vier vom Konvent gewählt und drei weitere Mitglieder aus dem Vorstand entsandt werden. Die Leitung der Diakonie obliegt dem Senior der Diakonie, Derk Daverschot , und seinem Vertreter, dem Subsenior.

Die finanziellen Mittel für die Arbeit der Diakonie stammen aus Rücklageerträgen, Kollekten, Spenden und Mitteln aus Stiftungen.